GesetzeslageIn Deutschland stellt Cybermobbing keinen Straftatbestand per se dar; es vereinigt jedoch einzelne Straftatbestände. Dabei ist zu beachten, dass Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind, strafunmündig sind. Juristische Handhabe besteht hier durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Unter Cybermobbing können folgende Straftatbestände fallen:
Auch folgende Straftatbestände können zur juristischen Aufarbeitung von Cybermobbing herangezogen werden:
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